Energieausweis

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Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten. Die Energie – Einsparverordnung schreibt die Ausstellung von Energieausweisen bei Vermietung oder Verkauf vor womit Sie als Verkäufer oder Vermieter in der Pflicht sind, diesen Ausweis vorzuhalten.

Dabei gibt es die Möglichkeit der Erstellung von sogenannten Energieverbrauchs- oder Energiebedarfsausweisen. Die Ausstellung eines Verbrauchsausweises beruht ausschließlich anhand von Verbrauchsdaten des Energielieferanten der vergangenen mindestens 3 Jahre, was bei einem sparsamen Verhalten des Vorbesitzers oder Vormieters zu einer nicht ganz objektiven Aussage kommt. Der Energiebedarfsausweis hingegen ermittelt den tatsächlichen Energieverbrauch anhand der vorhandenen Gebäudehülle und der bestehenden Anlagen- /Heizungstechnik. Somit ist der Bedarfsauswie in Sachen Aussagekraft und tatsächlichem Energiebedarf in Punkto Aussagekraft überlegen und „ehrlicher“. Die Erstellung eines Energiebedarfsausweis setzt eine genaue Untersuchung der Gebäudehülle und entsprechende Bestandsaufnahme voraus. Anhand bestehender Baupläne oder bei nichtvorhandensein von Planungsunterlagen anhand eines Aufmaßes wird die Gebäudehülle inklusive der Fenster und Türen ermittelt und dessen Wärme- und damit verbundene Energiedurchgänge basierend auf der Beschaffenheit errechnet. So ergibt sich ein schlüssiges Bild hinsichtlich des Energieverbrauchs des Gebäudes.